Mit der Bewerbung und der Teilnahme am KMU-Förderprogramm erklären sich die teilnehmenden Unternehmen mit den folgenden Bedingungen einverstanden:
Verfügbarkeit und Unterstützung im Unternehmen
Die teilnehmende Person verpflichtet sich, während der Programmlaufzeit einen Aufwand von rund 20 Stellenprozent für die Entwicklung und Umsetzung des Nachhaltigkeitsvorhabens zu leisten. Die teilnehmende Person ist an den bereits bekannten Daten der Programmtermine verfügbar. Das Einverständnis der Unternehmensleitung für diesen Ressourceneinsatz liegt vor.
Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit
Das teilnehmende Unternehmen erklärt sich einverstanden, dass ein Portrait des Unternehmens und seines Nachhaltigkeitsvorhabens auf den Partner-Websits veröffentlicht wird. Der Text wird in gegenseitiger Absprache erstellt und freigegeben.
Bild- und Mediennutzung
Während der Projekttage, Workshops und allfälliger Firmenbesuche kann Bild- und Videomaterial erstellt werden. Dieses darf für die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit des Förderprogramms und seiner Partner verwendet werden, sofern die betroffenen Personen vorgängig informiert und einverstanden sind.
Auszeichnungen und Medienmitteilungen
Falls das Projekt im Rahmen des Förderprogramms ausgezeichnet oder prämiert wird, erklärt sich das Unternehmen mit der Nennung und Kurzbeschreibung des Projekts in den entsprechenden Medienmitteilungen der Finanzierungspartner einverstanden.
Vertraulichkeit und geistiges Eigentum
Sollte der Inhalt des Nachhaltigkeitsprojekts vertraulich sein (z. B. aufgrund geplanter Patentierung oder Innovationsschutzes), muss dies zu Beginn des Förderprogramms schriftlich deklariert werden. In diesem Fall wird das Projektmaterial vertraulich behandelt und nicht öffentlich kommuniziert.
Verbindlichkeit der Teilnahme
Mit der Zusage verpflichtet sich das Unternehmen, aktiv an den Mentoring-, Coaching- und Workshop-Angeboten teilzunehmen und die gemeinsam definierten Meilensteine im Rahmen der Möglichkeiten einzuhalten.