Finanzielle Förderung
Partnerschaften für nachhaltige Innovationen
Basel2037 fördert innovative Kooperationen auf dem Weg zu Netto-Null und mehr Nachhaltigkeit. Für gemeinschaftlich umgesetzte Projekte von Unternehmen, die einen messbaren Beitrag zum Erreichen des Netto-Null bis 2037-Ziels leisten, bietet Basel2037 eine Anschubfinanzierung an. Dafür stehen von 2025 bis 2027 insgesamt CHF 1.1 Millionen zur Verfügung.
Ihr Vorhaben kann gefördert werden, wenn es die folgenden Bedingungen erfüllt:
Klimarelevanz
- Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen (Scopes 1 bis 3) – beispielsweise durch Massnahmen zur Dekarbonisierung, Erhöhung der Energieeffizienz, nachhaltiges Mobilitätsmanagement sowie Klimaanpassungs- oder Klimaschutzmassnahmen. Das Vorhaben kann sich entweder direkt auf die Prozesse der antragstellenden KMU beziehen oder als allgemeiner Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen verstanden werden.
- Die Wirkung des Beitrags muss schlüssig hergeleitet und mindestens qualitativ begründet werden können.
- Gefördert werden Projekte mit klarem Fokus auf die praktische Umsetzung ausserhalb des Labors. Das Vorhaben muss mindestens einen Reifegrad von 6 gemäss dem Technology Readiness Level (TRL) aufweisen. Entscheidend ist, dass der Schwerpunkt des Projekts auf der Anwendung, Implementierung oder Erprobung unter realen Bedingungen liegt und nicht auf der Generierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.
- Der Projektplan muss schlüssig und umsetzbar sein. Bei Vorhaben mit wirtschaftlicher Verwertung ist plausibel darzulegen, wie das Geschäftsmodell und die praktische Umsetzung vorgesehen sind.
Partnerschaftlicher Ansatz
- Bei der Förderung handelt es sich um eine Anschubfinanzierung für partnerschaftliche Projekte.
- Es muss sich um ein Kooperationsprojekt mit mindestens drei Parteien handeln, von denen mindestens zwei marktwirtschaftlich tätige, steuerpflichtige Unternehmen sein müssen – wobei keines dieser beiden Unternehmen ein Beratungsunternehmen sein darf. Als marktwirtschaftlich gelten Unternehmen, die ein konkretes Produkt- oder Dienstleistungsangebot am Markt anbieten und schon verkaufen. Die dritte sowie allfällig weitere Parteien können unterschiedlicher Art sein (z. B. Beratungsunternehmen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen usw.).
- Mindestens ein Projektpartner muss seinen Hauptsitz im Kanton Basel-Stadt haben.
- Kein Projektpartner darf mehr als 2/3 der Fördermittel des Projektes erhalten.
Finanzielle Kriterien
- Es werden bis zu maximal 40 % der Gesamtkosten des Vorhabens finanziert.
- Der Höchstbetrag beträgt maximal CHF 100’000 (über die gesamte Projektdauer). Eine Untergrenze gibt es nicht, sodass auch kleinere Projekte gefördert werden können.
- 70 % der Fördersumme werden bei Projektbeginn ausbezahlt, 30 % bei Projektende nach Einreichung des Schlussberichts.
- Mindestens 2/3 der Fördermittel müssen an Organisationen mit Hauptsitz in Kanton Basel-Stadt fliessen.
- Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Gesucheinreichung noch nicht begonnen worden sein. Zwischen Eingabe und Entscheid dürfen die Projektnehmer auf eigene Risiken (allfällig negativer Entscheid) ihre Arbeit aufnehmen.
Kommunikation, Fristen und Auszahlung
- Die Partner verpflichten sich, Basel2037 bei der Kommunikation des Projektes zu unterstützen und als Ansprechpartner für Medien zur Verfügung zu stehen.
- Als Frist für die Einreichung von Gesuchen gilt die Einreichung jeweils bis zum 15. April und 15. Oktober.
- Im Falle eines Zuschlags wird eine gemeinsame Fördervereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), und allen Partnern unterzeichnet. In dieser Vereinbarung wird die Aufteilung der Auszahlungen festgelegt, welche die Partner selbst definieren.
Alle Gesuche werden zweimal pro Jahr vom Förderkomitee Basel2037 geprüft und beurteilt. Damit Ihr Gesuch berücksichtigt werden kann, muss es spätestens bis zum 15. April bzw. 15. Oktober eingereicht sein. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und jeweils spätestens acht Wochen nach Eingabefrist eine Rückmeldung. Die finale Förderentscheidung und Auszahlung erfolgen durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Basel-Stadt.
Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung noch nicht begonnen worden sein. Zwischen Eingabe und Entscheid dürfen die Gesuchsteller auf eigenes Risiko (allfällig negativer Entscheid) ihre Arbeit aufnehmen.
Die Beurteilung erfolgt nach folgenden Schwerpunkten:
- Direkter oder indirekter Beitrag des Projekts zu den Klimazielen (Netto-Null);
- zusätzliche Wirkung, über die Reduktion von Treibhausgasen hinaus;
- Qualität und Mehrwert der Partnerschaften;
- Schlüssigkeit, Zielsetzung und Innovationsgehalt des Konzepts.
Die Geschäftsstelle prüft und bewertet die Anträge, leitet sie dem Förderkomitee zur Beurteilung weiter und dieses gibt eine Empfehlung zu Handen des Kantons ab, welcher die Gelder auszahlt.
Mitglieder des Förderkomitees sind:
- Carina Alles, Leiterin der Abteilung Energie, Amt für Umwelt und Energie, Kanton Basel-Stadt;
- Reto Baumgartner, Direktor, Gewerbeverband Basel-Stadt;
- Nicolai Diamant, Innovationsmanager Nachhaltige Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Kanton Basel-Stadt;
- Simon Kettner, Projektleiter, Amt für Mobilität, Kanton Basel-Stadt;
- Catherine Leonhardt, Miteigentümerin, Krafft Gruppe.
Geförderte Projekte

Projekt Überschüssige Früchte in Bäckereien bringen
PureUp, Wacker & Schwob, Sutter Begg (Sutter AG), United Against Waste Schweiz und Sproudz AG haben sich zusammengeschlossen, um ein strukturelles Problem anzupacken: Einwandfreie Schweizer Früchte, die heute, weil sie

Projekt LABBlog – Landsrath Baustellenboxlogistik
Die Emil Landsrath AG entwickelt gemeinsam mit der KurierZentrale, Waser AG und der OST – Ostschweizer Fachhochschule ein völlig neues Konzept für die Baustellenlogistik.
Inspirationen aus dem Kanton Waadt
Bottleback
Bottleback ist ein Pionierprojekt von mehreren Waadtländer Winzer:innen, das wiederverwendbare Weinflaschen testet. Anstatt intakte Flaschen nach einmaligem Gebrauch wieder einzuschmelzen, setzt Bottleback auf ein Rückgabesystem, das Energie spart, Rohstoffe schont und die CO₂-Emissionen deutlich reduziert.
Industrielle Dächer als Sonnenkraftwerke
Bei dieser innovativen Lösung von vier Partnern wird die Photovoltaik-Anlage, bei sonst nicht tragfähigen Industriedächern, in die Dachkonstruktion integriert. Das Projekt demonstriert, wie gebäudeintegrierte Photovoltaik und Renovationen miteinander kombiniert werden können: ein skalierbarer Ansatz für eine nachhaltige und dekarbonisierte Industrie- und Energieinfrastruktur.
Greenpel – Holzabfälle in Pellets umwandeln: Energie aus Restholz statt Abfall
Greenpel ist ein nachhaltiges Pilotprojekt mit drei Partner aus der Holzwertschöpfungskette, das Holzabfällen nutzt, um sie in hochwertige Holzpellets umzuwandeln.
Förderübersicht
für Netto-Null
Hier finden Sie die wichtigsten Förderangebote im Kanton Basel-Stadt. Wir beraten Sie gerne zu den Angeboten und unterstützen Sie bei Ihren Anträgen.
Weitere Förderübersichten inklusive nationale Förderungen befinden sich auf energiefranken.ch
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