Förderung

Finanzielle Förderung

Partnerschaften für nachhaltige Innovationen

Basel2037 fördert innovative Kooperationen auf dem Weg zu Netto-Null und mehr Nachhaltigkeit. Für gemeinschaftlich umgesetzte Projekte von Unternehmen, die mit nachhaltigen Innovationen das Netto-Null-Ziel 2037 des Kantons unterstützen. Dafür bietet Basel2037 im Zeitraum 2025 bis 2027 Anschubfinanzierungen von insgesamt 1,1 Millionen CHF.

Förderkriterien

Ihr Vorhaben kann gefördert werden, wenn es die folgenden Bedingungen erfüllt:

Klimarelevanz

Das Vorhaben leistet mit seiner nachhaltigen Innovation einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen (Scopes 1 bis 3) – beispielsweise durch Massnahmen zur Dekarbonisierung, Erhöhung der Energieeffizienz, nachhaltiges Mobilitätsmanagement sowie Klimaanpassungs- oder Klimaschutzmassnahmen, wobei die Wirkung schlüssig zumindest qualitativ dargelegt werden soll.

Partnerschaftlicher Ansatz

Bei der Förderung handelt es sich um eine Anschubfinanzierung für partnerschaftliche Projekte. Es muss sich um ein Kooperationsprojekt mit mindestens drei Parteien handeln, von denen mindestens zwei marktwirtschaftlich tätige, steuerpflichtige Unternehmen mit Hauptsitz in Basel-Stadt sein müssen. Weitere Partner können Bildungsinstitute, Beratungsfirmen oder andere Organisationen sein.

Anschubfinanzierung

Es werden maximal 40% der Projektkosten finanziert. Der Höchstbetrag pro Projekt beträgt CHF 100'000. Projekte, die vor Antragstellung begonnen wurden, werden nicht gefördert. Für Projekte die vor dem Entscheid begonnen wurden, besteht keine Garantie auf Förderung. 70% werden bei Projektbeginn ausbezahlt, 30% bei Projektende nach Einreichung des Schlussberichts.

Alle Gesuche werden zweimal pro Jahr vom „Förderkomitee Basel2037“ geprüft und beurteilt. Damit Ihr Gesuch berücksichtigt werden kann, muss es spätestens am 15. April bzw. am 15. Oktober eingereicht sein. Für 2025 ist die erste Frist für Eingaben der 15. Dezember. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und jeweils spätestens acht Wochen nach Eingabefrist eine Rückmeldung. Die finale Förderentscheidung und Auszahlung erfolgen durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Basel-Stadt. 

Interessiert? Reichen Sie Ihr Fördergesuch ein und gestalten Sie die klimafreundliche Zukunft Basels mit!

Mitglieder des Förderkomitees

• Carina Alles, Leiterin der Abteilung Energie, Amt für Umwelt und Energie, Kanton Basel-Stadt
• Reto Baumgartner, Direktor, Gewerbeverband Basel-Stadt
• Nicolai Diamant, Innovationsmanager Nachhaltige Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Kanton Basel-Stadt
• Simon Kettner, Projektleiter, Amt  für Mobilität, Kanton Basel-Stadt
• Catherine Leonhardt, Miteigentümerin, Krafft Gruppe

Die Beurteilung erfolgt nach folgenden Schwerpunkten:

  • Direkter oder indirekter Beitrag des Projekts zu den Klimazielen (Netto-Null)
  • Zusätzliche Wirkung, über die Reduktion von Treibhausgasen hinaus
  • Qualität und Mehrwert der Partnerschaften
  • Schlüssigkeit, Zielsetzung und Innovationsgehalt des Konzepts

Die Geschäftsstelle prüft und bewertet die Anträge, leitet sie dem Förderkomitee zur Beurteilung weiter und dieses gibt eine Empfehlung zu Handen des Kantons ab, welcher die Gelder auszahlt.

Förderübersicht

für Netto-Null

Hier finden Sie die wichtigsten Förderangebote im Kanton Basel-Stadt. Wir beraten Sie gerne zu den Angeboten und unterstützen Sie bei Ihren Anträgen.

Weitere Förderübersichten inklusive nationale Förderungen befinden sich auf energiefranken.ch

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